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Trauernachrichten

Bei einem Sterbefall zu Hause

Verständigen Sie und bitte unter 0699 – 81 98 33 92 (Tag und Nacht)

Verständigen Sie bitte den zuständigen diensthabenden Gemeindearzt.

In der Nacht an Wochenend-, Sonn- und Feiertagen können Sie den zuständigen Arzt über die Rufnummer des Hausärztlichen Notdienstes 141 erreichen.

Die Verständigung des diensthabenden Arztes ist notwendig zur Feststellung des Todes und zur Ausfertigung der benötigten Sterbedokumente.

Gerne können wir für Sie die Verständigung des Arztes übernehmen

Wir vereinbaren dann mit Ihnen einen Zeitpunkt für die Abholung und Überführung des Verstorbenen

Bei einem Sterbefall im Krankenhaus oder Seniorenheim

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